Schulkosten

Monatliches Schuldgeld (Schulgeldstaffelung Stufe 1)

(Einstiegsschulgeld, auf Antrag)

Erstes Kind: 100 €

Zweites Kind: 75 €

Drittes Kind: 50 €

Viertes Kind: 25 €

Kosten
Die Höhe des monatlichen Schulgeldes entnehmen Sie bitte der Schulgeldordnung. Zusätzlich wird noch ein Beitrag für den Hort fällig. Der Hortbeitrag ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem Kostenbeteiligungsgesetz des Senats.Weitere Infos sind im PDF nachzulesen. 

Elternmitarbeit wird vorausgesetzt
Die Eltern verpflichten zu einer ehrenamtlichen Elternarbeit von mind. 4 Stunden im Monat pro Familie. Innerhalb der diversen Elternarbeitsgruppen (z.B. Bau, Garten, Organisation, Vorstand…) lassen diese sich „talentorientiert“ ableisten.